Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.
Dieses Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern und ab 01.01.2024 für Unternehmen mit
mindestens 1.000 Mitarbeitern – damit ist auch nun die INDUTEC bzw. IWAGO verpflichtet, diese Regularien
umzusetzen.
Das LkSG soll dafür sorgen, dass Unternehmen menschenrechts- und umweltbezogene Standards innerhalb ihrer
Lieferketten beachten. Verstöße sollen möglichst frühzeitig erkannt, gemindert und beseitigt werden.
Dieses Gesetz manifestiert und bestärkt das bei der INDUTEC/IWAGO - Gruppe ohnehin bereits im
Verhaltenskodex
verankerte ethische und verantwortungsbewusste Geschäftsverhalten.
Außerdem sorgen wir bei der INDUTEC/IWAGO - Gruppe dafür, dass Menschenrechtsverletzungen im Rahmen
unserer
Geschäftsprozesse vorgebeugt bzw. entgegengewirkt werden. Dasselbe erwarten wir auch von unseren
Lieferanten.
Diesen Aufgaben kommen auch wir nach und haben im Zuge dessen unter anderem eine Grundsatzerklärung
abgegeben und einen Menschenrechtsbeauftragten benannt. Dieser kontrolliert die Einhaltung des LkSG und
ist
zeitgleich Ihr Ansprechpartner bei Beschwerden oder Hinweisen zu Verstößen. Sie können sich aber auch
direkt
über das Online-Beschwerdeverfahren an uns wenden.
Basis unserer Bemühungen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist u.a. unsere
Grundsatzerklärung, die vollständig hinterlegt ist.
Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren und die Kontaktdaten unserer Beschwerdestelle sind
ebenso vollständig hinterlegt.
Dokumente zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz